Am Sonntag gaben Interessengruppen, die hinter der umstrittenen „Selbstmordkapsel“ stehen, bekannt, dass sie das Antragsverfahren für deren Einsatz vorübergehend ausgesetzt haben, bis das Ergebnis einer strafrechtlichen Untersuchung zum ersten Einsatz des Geräts in der Schweiz vorliegt.
Die Kapsel, für die im letzten Monat über 370 Anträge eingegangen waren, ist nach dem Tod einer 64-jährigen Amerikanerin am 23. September unter die Lupe genommen worden.
Laut der Interessengruppe wurden alle 371 anhängigen Anträge zur Verwendung des Sarco ausgesetzt. Sie stellten auch klar, dass der Zeitpunkt von Baume-Schneiders Aussage rein zufällig war, und erklärten, dass sie nicht die Absicht hatten, mit der Haltung der Regierung in Konflikt zu geraten.
Darüber hinaus befindet sich Florian Willet, Präsident der in der Schweiz ansässigen Gruppe The Last Resort, laut Aussagen sowohl der Organisation als auch ihres in Australien gegründeten Tochterunternehmens Exit International weiterhin in Untersuchungshaft.
Berichten zufolge war Willet die einzige Person, die beim Tod der Frau anwesend war, den Exit International als „friedlich, schnell und würdevoll“ beschrieb.
Die Schweiz ist bekannt für ihre liberalen Gesetze zur Sterbehilfe, doch die Einführung der Sarco-Kapsel hat eine erneute Debatte ausgelöst.
Nach Schweizer Recht ist Sterbehilfe legal, solange die Person den Akt selbst durchführt und die Helfer keinen persönlichen Nutzen aus dem Tod ziehen. Die Verwendung der Sarco-Kapsel in diesem Fall hat jedoch Fragen zu ihrer Rechtmäßigkeit aufgeworfen.
Am selben Tag des Vorfalls informierte die Schweizer Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider das Parlament, dass die Verwendung der Sarco-Kapsel illegal sei. Das Rechtsteam von Exit International in der Schweiz behauptet jedoch, dass das Gerät nach Schweizer Recht zulässig sei.